FAQ = Häufige Fragen zu Auftrittsbuchungen

FAQs - Häufige Fragen zu Auftrittsbuchungen

 

Was kosten Sie eigentlich?
Meine oberste Priorität ist es, meinen Kunden ein optimales Preis-Leistungsverhältnis zu bieten. Da jede Feier individuell ist, lässt sich an dieser Stelle kein Preis nennen. Sie erhalten bei einer Emailanfrage mit Veranstaltungsort, Wunschtermin und ungefährem Zeitrahmen schnellstmöglich ein unverbindliches Angebot.

Singen Sie alles live?
Aber sicher! Vom "Band" kommt bei Solo-Buchung die musikalische Begleitung, aber niemals meine Stimme. Des Weiteren werden keine stimmverändernden Effekte eingesetzt, einzig "Hall" wird hinzugefügt.

Singen Sie auch bei der Trauung in der Kirche oder im Standesamt?
Ja, sehr gerne. Das geht sehr unkompliziert mit nur geringem Aufwand für den Aufbau, da ich in der Kirche meist kein Mikrofon oder Beschallungsanlage benutze.

Wie lange dauert der Aufbau?
Die Dauer des Aufbaus ist abhängig von der Größe der benötigten Beschallungsanlage (PA).
Bei Trauungen in der Kirche bedarf es meist gar keiner Verstärkung. Gesang pur kann man nur noch selten genießen, in Kirchen ist dies wunderbar möglich.
Für alle anderen Events gilt: Der Aufbau meiner kleinsten Beschallungsanlage für bis zu 80 Personen dauert keine 20 Minuten. Der Aufbau meiner größeren PA benötigt max. 1 Stunde.


Wie viel Platz benötigen Sie?
Der Platzbedarf für meine Beschallungsanlage ist variabel und nie groß:
Im Duo wären 4m² schön, Solo entsprechend weniger


Kann man Ihr Equipment nutzen?
Jederzeit gerne, so lange ich bei der Veranstaltung vor Ort bin, dürfen Sie mein Equipment gerne für Reden etc. benutzen.

Für wie viele Personen reicht Ihre Beschallunsanlage?
Dies ist natürlich sehr von den Gegebenheiten der Location abhängig. Aber generell lassen sich problemlos bis zu 200 Personen optimal beschallen.

Kann man sich Lieder wünschen?
Ja, Sie können mir bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung Liedwünsche zukommen lassen. Falls diese noch nicht in meinem Repertoire sind, studiere ich sie für Sie ein. Das Einstudieren neuer Songs berechne ich allerdings extra.

Was ist, wenn Sie krank werden?
Da ich als Livemusikerin sehr auf meine Stimme achte, ist es in den letzten Jahren zu keinem Terminausfall gekommen. Sollte es mir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, den Termin wahrzunehmen, legen mein Team und ich alles daran, adäquaten Ersatz zu finden.

Was ist, wenn die Veranstaltung ausfällt?
Im Falle von Höherer Gewalt oder eines Todesfalls der Vertragsnehmer entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Der Vertragspartner ist zur Zahlung von 100 % der Netto-Gage verpflichtet, soweit die Veranstaltung aus Gründen ausfällt, die der Vertragspartner zu vertreten hat und die Künstlerin ihre Leistung angeboten hat.
Die Künstlerin kann im Krankheitsfalle unter Vorlage eines ärztlichen Attests aus dem Vertrag befreit werden. Sie wird sich intensiv um einen passenden Ersatz bemühen.


Gibt es eine zeitliche Begrenzung?
Die Dauer des Auftritts wird bei Vertragabschluss vereinbart. Eine Verlängerung ist auch spontan möglich, falls ich nicht zeitlich wegen eines Anschlussauftritts gebunden bin.

 

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